Feuerwehrerlebniswelt Augsburg eröffnet deutschlandweit einzigartiges Katastrophenhaus
Die Feuerwehrerlebniswelt Augsburg erweitert ihr Angebot um eine neue, deutschlandweit einzigartige Attraktion: das Katastrophenhaus. Mit der feierlichen Eröffnung am 1. Juli 2026 entsteht ein innovativer Erlebnisbereich, der Besucherinnen und Besuchern die Herausforderungen von Katastrophensituationen auf anschauliche und eindrucksvolle Weise näherbringt.
Im Mittelpunkt steht das Thema Blackout – ein großflächiger Stromausfall mit weitreichenden Folgen für die Bevölkerung. Im Katastrophenhaus erleben Gäste hautnah, wie eine solche Notsituation entstehen kann, welche Auswirkungen sie auf den Alltag hat und wie wichtig Vorbereitung sowie richtiges Handeln im Ernstfall sind.
„Mit dem Katastrophenhaus schaffen wir ein Angebot, das in dieser Form einzigartig in Deutschland ist“, sagt Geschäftsführer Michael Jung. „Unser Ziel ist es, das Bewusstsein für Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz nachhaltig zu stärken. Die Besucherinnen und Besucher sollen für das Thema sensibilisiert werden und konkrete Erkenntnisse für den Alltag mitnehmen.“
Die neue Attraktion vermittelt zentrale Inhalte des Katastrophenschutzes anschaulich, interaktiv und realitätsnah. Damit leistet die Feuerwehrerlebniswelt einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung für Krisen- und Notsituationen.
Die feierliche Eröffnung findet am 1. Juli 2026 in der Feuerwehrerlebniswelt Augsburg statt. Nach dem Empfang der Gäste sprechen unter anderem Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, MdL, Frank Pintsch, Ordnungsreferent der Stadt Augsburg, sowie Michael Jung, Geschäftsführer der Feuerwehrerlebniswelt gGmbH. Anschließend wird das Katastrophenhaus mit einer Live-Demonstration zum Thema „Blackout“ offiziell eröffnet.
„Wir freuen uns sehr, dieses besondere Projekt präsentieren zu können“, so Jung weiter. „Das Katastrophenhaus verbindet Wissen, Erlebnis und Prävention auf eine neue und sehr greifbare Art.“