Brandschutzhelfer

§ 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) regelt gesetzlich die Benennung und Ausbildung von Brandschutzhelfern. Sobald auch nur ein Arbeitnehmer …

Beschreibung

… beschäftigt wird, muss ein Brandschutzhelfer benannt werden, ansonsten gilt, dass i.d.R. 5% der Belegschaft zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen, um den betrieblichen Brandschutz zu erfüllen. Das Seminar Brandschutzhelfer besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zu folgenden Themen:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Bedeutung des Brandschutzes
  • Vorbeugender baulicher Brandschutz
  • Betrieblich organisatorischer Brandschutz
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Grundlagen von Verbrennungsprozessen und dem Löschen von Bränden
  • Verhalten im Brandfall (mit Notruf und Rettungskette)
  • Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen
  • Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung
  • Besondere Risiken im Betrieb (nach Absprache)
  • Betriebsbegehung (auf Wunsch zusätzlich buchbar)

Dauer: 4 UE à 45 Min (Theorie) und 1 UE à 45 Min (Praxis)

Kosten: € 169,00/Person

Anmeldung unter info@feuerwehrerlebniswelt.de

Termine

13.03.2024 13:00 – 17:00 Uhr

09.04.2024 09:00 – 13:00 Uhr

23.04.2024 13:30 – 17:30 Uhr

14.05.2024 13:30 – 17:30 Uhr

Mindestteilnehmer: 5

Vorlaufzeit: 14 Tage

Brandschutzunterweisung

Die ASR 2.2 besagt, dass der „Arbeitgeber die Beschäftigten in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich“ im Brandschutz zu unterweisen hat.

Beschreibung

Die Brandschutzunterweisung besteht nur aus einem theoretischen Teil zu folgenden Themen:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Brandentstehung und Zündquellen
  • Brandklassen und Löscharten
  • Verhalten im Brandfall
  • Flucht- und Rettungswege
  • Einsatz von Feuerlöschern
  • Funktion und Handhabung
  • Löschgeräte und –einrichtungen für Laien

Dauer: 3 UE à 45 Min

Kosten: € 99,00/Person

Anmeldung unter info@feuerwehrerlebniswelt.de

Termine

Termine können individuell vereinbart werden unter:
info@feuerwehrerlebniswelt.de
Tel: 0821/6660 1120

Brandschutznachweis der Gebäudeklassen 1-4

Brandschutznachweise können in bestimmten Fällen durch den Architekten, Bauingenieure oder andere Fachkundige erstellt werden.

Beschreibung

  • Was ist zu beachten?
  • Worauf kommt es an?
  • Wie formuliere ich Abweichungen?

Referent: Brandrat Volker Sporck

(Sachgebietsleiter in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz, Berufsfeuerwehr Augsburg)

Herr Sporck verfügt über eine langjährige Berufserfahrung im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes und der Beurteilung von Baugesuchen. Als Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr hat er schon zahlreiche Einsätze geleitet und verfügt über ein großes praktisches Wissen, welches in den Vortrag einfließt.

Dauer: 3 x 45 min

Kosten: 120€/Person

Maximal 20 Teilnehmer

Im Seminarraum der Feuerwehrerlebniswelt

(Kaffee, Kaltgetränke und kleine Snacks sind im Preis enthalten)

Download Flyer PDF

Jetzt buchen unter:

info@feuerwehrerlebniswelt.de

Termine